Wahlrecht bei zweifelhaftem Erstwohnsitz?
Bei uns in der Gemeinde gibt es mehrere Bürger, die seit Jahrzehnten im Bundesland Bayern wohnen, ihren Hauptwohnsitz jedoch in BW haben (z.B. bei den Eltern) und somit bei uns wählen. Das hat doch mit Demokratie nichts mehr zu tun, wenn jeder in dem Ort wählt, wo er gar nicht darf.
Muss der Erstwohnsitz eines Bürgers im ehemaligen Bundesland zwangsabgemeldet werden, oder muss der Erstwohnsitz im neuen Bundesland zwangsangemeldet werden?
Sind die Städte/Gemeinden oder die Landratsämter hierfür zuständig?

