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		<title>Was heißt &#8220;aktives&#8221; und &#8220;passives Wahlrecht&#8221;?</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2011 21:34:45 +0000</pubDate>
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		<title>Schule und Wahlkampf</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 19:05:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreisjugendring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Landtagswahl]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Diskussion um Diskussionsveranstaltungen an Schulen im Vorfeld der Landtagswahl wird derzeit teils recht hitzig geführt. Dazu servieren wir euch heute die offizielle Position des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Schule und Wahlkampf Die Schule ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, soll aber den lebendigen Kontakt zu der außerschulischen Wirklichkeit herstellen, wozu auch der [...]]]></description>
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<p>Die Diskussion um Diskussionsveranstaltungen an Schulen im  Vorfeld der Landtagswahl wird derzeit teils recht hitzig geführt. Dazu  servieren wir euch heute die offizielle Position des Ministeriums für  Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:<span id="more-734"></span></p>
<p><strong>Schule und Wahlkampf</strong></p>
<p>Die Schule ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, soll  aber den lebendigen Kontakt zu der außerschulischen Wirklichkeit  herstellen, wozu auch der Gedankenaustausch mit Abgeordneten gehört.  Daneben unterliegt die Schule als Teil der Exekutive der demokratischen  Kontrolle des Landtags; auch hieraus können sich Kontakte der Schule zu  Abgeordneten ergeben.</p>
<p>Es hat sich daher im Verhältnis der Schule zu Abgeordneten eine  Praxis herausgebildet, die teils auf rechtlichen Regelungen, teils auf  Absprachen des Kultusministeriums mit dem Landtag beruht: Danach bittet  Sie das Kultusministerium, auch vor der Landtagswahl am 27. März 2011,  eine achtwöchige Karenzzeit einzuhalten, die am Sonntag, den 30. Januar  2011 beginnt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Ganzjährig, das heißt auch während und außerhalb der Karenzzeit, zulässig sind:</strong></p>
<ul>
<li>Pluralistisch besetzte Podiumsdiskussionen: Die  Schülermitverantwortung (SMV) kann auch während der Karenzzeit  öffentliche Diskussionsveranstaltungen mit Abgeordneten durchführen. Sie  muss dann aber die Kandidaten von allen im Landtag vertretenen Parteien  einladen.<br />
Die Einladung einzelner Abgeordneter zu Diskussionsveranstaltungen durch die SMV ist in dieser Zeit nicht zulässig.</li>
</ul>
<ul>
<li>Weitergabe von Post: Die Schulleitung ist verpflichtet,  verschlossene persönliche Briefe, die an Lehrkräfte,  Eltern-Vertretungen, insbesondere Elternbeiratsvorsitzende oder die SMV  gerichtet sind, weiterzuleiten. Dies gilt auch für Briefe von  Abgeordneten. Die Pflicht zur Weiterleitung von Post gilt allerdings  nicht für Postwurfsendungen, Drucksachen, Flugblätter und Ähnliches.</li>
</ul>
<ul>
<li>Anfragen von Abgeordneten: Abgeordnete können direkt bei den Schulen  Informationen einholen. Bei politisch bedeutsamen Vorgängen kann sich  das Kultusministerium die Beantwortung vorbehalten. In diesen Fällen  beantwortet die Schule die Fragen des Abgeordneten nicht und dessen  Informationsrecht wird gewahrt, indem das Kultusministerium die  erbetenen Informationen gibt. Die Schulen sind nicht verpflichtet, auf  Grund von solchen Anfragen zusätzliche Statistiken zu erstellen.</li>
<li>Überlassung von Schulräumen: Die Schulträger können den Parteien  Schulräume für Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit überlassen.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Während der Karenzzeit gelten folgende Einschränkungen:</strong></p>
<ul>
<li>Abgeordnete dürfen als Fachleute auch dann nicht in den Unterricht  eingeladen werden, wenn es sich um eine Veranstaltung des  kontinuierlichen Unterrichts handelt, für den die Lehrkräfte  verantwortlich bleiben.</li>
<li>Die Möglichkeit der Abgeordneten des Wahlkreises und Gremien des  Landtags im Rahmen ihrer demokratischen Kontrollbefugnis Schulen zu  besuchen, um sich vor Ort zu informieren, besteht während der Karenzzeit  nicht. Sie können in dieser Zeit mit der Schulleitung, mit Lehrkräften  und Eltern oder den Schülervertretern keine Gespräche und keine  presseöffentlichen Veranstaltungen durchführen.</li>
<li>Einladungen von Fraktionen des Landtags zu Fraktionsveranstaltungen  dürfen während der Karenzzeit nicht an Schülerinnen und Schüler, Eltern  oder Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen verteilt werden.</li>
</ul>
<p>Quelle: Infodienst Schulleitung, Ausgabe 164, September 2010<br />
Mit freundlicher Genehmigung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg</p>
<p>Auf <a href="http://www.waehl-bar.de/" target="_blank">www.waehl-bar.de</a> bloggt der Landesjugendring zur Landtagswahl</p>
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