Seitens einer schulischen AG besteht Interesse an der Durchführung einer Veranstaltung mit Vertretern der an der Landtagswahl beteiligten Parteien. Die Schulleitung rät von einer solchen Veranstaltung ab. Es gebe eine Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg, die dies 6 Wochen vor der Wahl verbiete oder einschränke. Stimmt das?