REGIONALWAHL
Die Regionalversammlung -
das Parlament der Region Stuttgart
Alle 5 Jahre können die rund 1,7 Millionen Wahlberechtigten der Region Stuttgart entscheiden, wer Ihre Interessen in der Regionalversammlung vertritt – ein bundesweit fast einmaliges Modell.
Die Wahl zur Regionalversammlung am 7. Juni 2009
Was wird gewählt?
Zeitgleich mit den Europa- und den Kommunalwahlen sind die Bürgerinnen und Bürger am 7. Juni 2009 aufgerufen, ihr regionales „Parlament“ zu wählen. Das ist übrigens einmalig in Baden-Württemberg.
199 Bewerberinnen und 423 Bewerber kandidieren um die 80 Sitze in der Regional-versammlung, dem „Parlament“ der Region Stuttgart. Zur Region Stuttgart gehören die fünf Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen, der Rems-Murr-Kreis und die Stadt Stuttgart mit alles in allem etwa 2,7 Million Einwohnern.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Regionalversammlung entscheiden über wichtige Zukunftsaufgaben der Region Stuttgart: in den Bereichen regionale Planung, Nahverkehr, Wirtschafts- und Tourismusförderung, Landschaftspark oder Kultur und Sport. Ziel ist es, die Region lebenswert, wirtschaftlich stark und ökologisch intakt zu halten.
Auswahl an wichtigen Aufgaben:
- Regionalplanung
Konzentration von Wohn- und Arbeitsplatzschwerpunkten entlang der Schie-nenstrecken, mit dem Ziel, unnötige Autofahrten zu vermeiden.
Regionale Steuerung von großflächigem Einzelhandel – weg von der „grünen Wiese“ oder dem Gewerbegebiet hin zu den Stadtzentren. Ziel: Einkäufe und Erledigungen sollen auch in Zukunft noch zu Fuß oder mit Bussen und Bahnen möglich sein. Stadtzentren sollen lebendig bleiben.
Schutz von freien Flächen vor Bebauung, damit genügend Raum für Naherholung bleibt und eine 90 Kilometer lange „Betonwüste“ von Geislingen bis Besigheim verhindert wird.
Förderung des Landschaftsparks Region Stuttgart, durch finanzielle Beteili-gung an Projekten, die die Landschaft erlebbarer machen, also regionale Rad- und Wanderwege (‚Albtraufgängerweg’), besserer Zugang zu Flüssen, Renaturierungen o.ä.
- Nahverkehr
Finanzierung und Sicherung wichtiger Teile des öffentlichen Nahverkehrs, vor allem Zuständigkeit für die S-Bahn (Untersuchung einer S-Bahn nach Göppingen, Ausbau des S-Bahn-Netzes) und für Regionalbahnen (im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart).
Regionale Nachtbus „nachtaktiv“ als S-Bahn-Ersatz an Wochenenden und in den Nächten vor Feiertagen (www.nachtaktiv.net) (ebenfalls im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart).
Während auf kommunaler Ebene der Ober-/Bürgermeister zugleich die Stadtverwal-tung leitet und stimmberechtigt dem Gemeinderat vorsitzt, teilt sich diese Aufgabe beim Verband Region Stuttgart die „Doppelspitze“ bestehend aus dem ehrenamtli-chem Vorsitzenden, Thomas S. Bopp MdL, und der hauptamtlichen Regionaldirektorin, Jeannette Wopperer (ab Juli 2009).
Wie wird gewählt?
Bei der Regionalwahl hat jede und jeder „nur“ eine Stimme. Sie oder er entscheidet sich also für eine der insgesamt neun zur Wahl stehenden Parteien oder Wählervereinigungen (Listenwahl). Wahlgebiet ist die Region Stuttgart. Wie viele Regionalräte pro Stadt/Landkreis vertreten sind, richtet sich nach der Einwohnerzahl. Im Wahlkreis Göppingen können sieben Mitglieder in die Regionalversammlung entsendet werden.
Wer darf wählen?
Wählen darf jede/jeder Deutsche/r, die/der am Wahltag 18. Jahre alt ist und mindes-tens seit drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Region Stuttgart lebt. Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen dürfen EU-Bürger bei der Regionalwahl keine Stimme abgeben.
Weitere Informationen oder Link: www.region-stuttgart.org/regionalwahl2009

