BUNDESTAGSWAHL
Mit der Erststimme auf der linken Stimmzettelhälfte wählst du den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin deines Wahlkreises. Gewählt ist derjenige, der die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme wählst du die Landesliste einer Partei. Hier gilt das Verhältniswahlrecht.
Der Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei erhält, bestimmt die Gesamtzahl ihrer Sitze im Bundestag. Das heißt aber nicht, dass die Erstimme unwichtig wäre. Über die 299 Wahlkreise werden schon einmal 299 Personen bestimmt, die über ihr Direktmandat in den Bundestag einziehen dürfen. Die andere Hälfte der Abgeordneten kommen über ihre Landeslisten ins Parlament. Allerdings dürfen nur diejenigen Parteien in den Bundestag, die mindesten 5 % der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate bekommen haben.
Hierzu ein Beispiel: Die Partei A hat in 100 Wahlkreisen das Direktmandat gewonnen, über ihr Stimmenergebnis bei den Zweitstimmen würden ihr aber 150 Sitze zustehen. Nun werden die noch verbleibenden 50 Sitze über die Landeslisten der Partei bestimmt. Es kann auch mal vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmerergebnis zustehen würde. Da die Direktkandidaten auf jeden Fall in den Bundestag einziehen, bekommt diese Partei dann so genannte Überhangmandate und die Gesamtzahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich.

